Rechtsprechung
   BVerfG, 06.03.2017 - 1 BvR 2740/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,8445
BVerfG, 06.03.2017 - 1 BvR 2740/16 (https://dejure.org/2017,8445)
BVerfG, Entscheidung vom 06.03.2017 - 1 BvR 2740/16 (https://dejure.org/2017,8445)
BVerfG, Entscheidung vom 06. März 2017 - 1 BvR 2740/16 (https://dejure.org/2017,8445)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,8445) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, Art 21 AEUV, § 56 SGB 6
    Nichtannahmebeschluss: Zum Ausschluß der rentenrechtlichen Anrechnung von Kindererziehungszeiten im Ausland (Festhaltung am Kammerbeschluss vom 02.07.1998, 1 BvR 810/90, NJW 1998, 2963) - kein Anlass zur Abweichung aufgrund des Urteils des EuGH vom 19.07.2012 (C-522/10 - Reichel-Albert -) - zudem keine ...

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von Entgeltpunkten in der gesetzlichen Rentenversicherung wegen der Erziehung von Kindern außerhalb der EU

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zum Ausschluß der rentenrechtlichen Anrechnung von Kindererziehungszeiten im Ausland (Festhaltung am Kammerbeschluss vom 02.07.1998, 1 BvR 810/90, NJW 1998, 2963) - kein Anlass zur Abweichung aufgrund des Urteils des EuGH vom 19.07.2012 (C-522/10 - Reichel-Albert -) - zudem keine ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von Entgeltpunkten in der gesetzlichen Rentenversicherung wegen der Erziehung von Kindern außerhalb der EU

  • rechtsportal.de

    VI SGB § 56; SGB VI § 307d
    Berücksichtigung von Entgeltpunkten in der gesetzlichen Rentenversicherung wegen der Erziehung von Kindern außerhalb der EU

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Zum Ausschluß der rentenrechtlichen Anrechnung von Kindererziehungszeiten im Ausland (Festhaltung am Kammerbeschluss vom 02.07.1998, 1 BvR 810/90, NJW 1998, 2963) - kein Anlass zur Abweichung aufgrund des Urteils des EuGH vom 19.07.2012 (C-522/10 - Reichel-Albert -) - zudem keine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der rentenrechtlichen Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in einem Drittstaat

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mütterrente - und die Kindererziehungszeiten in einem Drittstaat

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Versagung der rentenrechtlichen Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in einem Drittstaat

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der rentenrechtlichen Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in einem Drittstaat

  • datev.de (Kurzinformation)

    Versagung der rentenrechtlichen Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in einem Drittstaat

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine rentenrechtliche Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in einem Drittstaat - Verfassungsbeschwerde gegen Versagung der rentenrechtlichen Berücksichtigung von Erziehungsleistung in Kanada erfolglos

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 1938
  • NZS 2017, 351
  • FamRZ 2017, 841
  • DÖV 2017, 601
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 19.07.2012 - C-522/10

    Reichel-Albert - Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen - Verordnung (EG)

    Auszug aus BVerfG, 06.03.2017 - 1 BvR 2740/16
    Die europarechtlich fundierte und namentlich mit Blick auf die in Art. 21 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union verbürgte Personenfreizügigkeit begründete Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in der Rechtssache Reichel-Albert (EuGH, Urteil vom 19. Juli 2012 - C-522/10 -, ZESAR 2012, S. 483), auf die sich die Beschwerdeführerin bezieht, gibt keinen Anlass, von dieser Rechtsprechung abzuweichen; ein verfassungsrechtlicher Anspruch auf die rentenrechtliche Berücksichtigung der Erziehung in einem Drittstaat besteht nicht.
  • BVerfG, 30.12.1999 - 1 BvR 809/95

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer "Grenzgängerin" gegen Versagung von

    Auszug aus BVerfG, 06.03.2017 - 1 BvR 2740/16
    So hat es das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung der 2. Kammer des Ersten Senats (Beschluss vom 2. Juli 1998 - 1 BvR 810/90 -, NJW 1998, S. 2963 ) ausdrücklich gebilligt, dass grundsätzlich nur die Kindererziehung im Inland rentenrechtlich relevant ist, da der gewöhnliche Aufenthalt einer Person im jeweiligen Staatsgebiet systemgerechter Anknüpfungspunkt für die mitgliedschaftliche Einbeziehung in nationale Sozialversicherungssysteme ist (vgl. außerdem Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. Dezember 1999 - 1 BvR 809/95 -, NZA 2000, S. 391 , und BVerfGK 13, 406 ).
  • BVerfG, 02.07.1998 - 1 BvR 810/90

    Kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch Ausschluß der rentenrechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 06.03.2017 - 1 BvR 2740/16
    So hat es das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung der 2. Kammer des Ersten Senats (Beschluss vom 2. Juli 1998 - 1 BvR 810/90 -, NJW 1998, S. 2963 ) ausdrücklich gebilligt, dass grundsätzlich nur die Kindererziehung im Inland rentenrechtlich relevant ist, da der gewöhnliche Aufenthalt einer Person im jeweiligen Staatsgebiet systemgerechter Anknüpfungspunkt für die mitgliedschaftliche Einbeziehung in nationale Sozialversicherungssysteme ist (vgl. außerdem Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. Dezember 1999 - 1 BvR 809/95 -, NZA 2000, S. 391 , und BVerfGK 13, 406 ).
  • BVerfG, 17.03.2008 - 1 BvR 96/06

    Keine Anwendung von § 17 Abs 1 SGB 5 im Fall von bereits im Beschäftigungsstaat

    Auszug aus BVerfG, 06.03.2017 - 1 BvR 2740/16
    So hat es das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung der 2. Kammer des Ersten Senats (Beschluss vom 2. Juli 1998 - 1 BvR 810/90 -, NJW 1998, S. 2963 ) ausdrücklich gebilligt, dass grundsätzlich nur die Kindererziehung im Inland rentenrechtlich relevant ist, da der gewöhnliche Aufenthalt einer Person im jeweiligen Staatsgebiet systemgerechter Anknüpfungspunkt für die mitgliedschaftliche Einbeziehung in nationale Sozialversicherungssysteme ist (vgl. außerdem Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. Dezember 1999 - 1 BvR 809/95 -, NZA 2000, S. 391 , und BVerfGK 13, 406 ).
  • BSG, 21.10.2021 - B 5 R 28/21 R

    Vormerkung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten in der gesetzlichen

    Nur wer sich noch im sozialen Verantwortungsbereich der Bundesrepublik Deutschland aufhält, soll auch im Falle der Kindererziehung rentenwirksam abgesichert sein (vgl BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 6.3.2017 - 1 BvR 2740/16 - juris RdNr 3 unter Hinweis auf BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 2.7.1998 - 1 BvR 810/90) .

    Einen weitergehenden Anspruch gegen den Gesetzgeber, den Schutz der Familie gerade dadurch zu gewährleisten, dass Kindererziehungszeiten im Ausland überhaupt und auch bei nicht verheirateten und nicht erwerbstätigen Erziehenden berücksichtigt werden, begründet Art. 6 Abs. 1 GG nicht (vgl dazu BVerfG Beschluss vom 6.3.2017 - 1 BvR 2740/16 - NJW 2017, 1938 RdNr 3 mwN; in anderem Zusammenhang auch: BVerfG Beschluss vom 26.3.2019 - 1 BvR 673/17 - BVerfGE 151, 101 RdNr 57) .

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2021 - L 18 R 1114/16

    Vorlage an Europäischen Gerichtshof

    ( vgl Bundesverfassungsgericht , Kammerbeschluss vom 2.7.1998, Az 1 BvR 810/90, ECLI:DE:BVerfG:1998:rk19980702.1bvr081090; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 6.3.2017, Az 1 BvR 2740/16, ECLI:DE:BVerfG:2017:rk20170306.1bvr274016; BSG, Urteil vom 16.6.1994, Az 13 RJ 31/93, juris ).
  • BSG, 11.04.2018 - B 5 R 12/17 BH

    Höhere Regelaltersrente und Berücksichtigung weiterer Kindererziehungszeiten und

    Dass der gewöhnliche Aufenthalt einer Person im jeweiligen Staatsgebiet ein systemgerechter Anknüpfungspunkt für die mitgliedschaftliche Einbeziehung in nationale Sozialversicherungssysteme ist, hat das BVerfG entschieden (vgl Beschluss vom 6.3.2017 - 1 BvR 2740/16 - Juris RdNr 3 mwN).

    Dabei kann offenbleiben, ob § 56 Abs. 2 und 3 SGB VI europarechtskonform auszulegen ist oder sich aus unionsrechtlichen Regelungen ein eigenständiger Anspruch zugunsten der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten ergibt und damit § 56 Abs. 3 S 2 SGB VI nur noch für Angehörige von Drittstaaten rentenrechtlich von Bedeutung ist (vgl BVerfG vom 6.3.2017 - 1 BvR 2740/16 - Juris RdNr 3 mwN).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2017 - L 16 R 259/16

    Gesetzliche Rentenversicherung: Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten bei

    Dies ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, da der gewöhnliche Aufenthalt einer Person im jeweiligen Staatsgebiet systemgerechter Anknüpfungspunkt für die mitgliedschaftliche Einbeziehung in nationale Sozialversicherungssysteme ist (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 6. März 2017 - 1 BvR 2740/16 - juris Rn. 3 m.w.N.).

    Dahinstehen kann, ob hiermit § 56 Abs. 2 und 3 SGB VI europarechtskonform auszulegen ist oder ob sich aus der unionsrechtlichen Regelung ein eigenständiger Anspruch zugunsten der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten ergibt, § 56 Abs. 3 Satz 2 SGB VI mithin im Ergebnis nur noch für Angehörige von Drittstaaten rentenrechtlich relevant ist (vgl. hierzu BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 6. März 2017 - 1 BvR 2740/16 - a.a.O.).

  • BSG, 25.03.2021 - B 13 R 267/20 B

    Anspruch auf höhere Rente unter Anerkennung von Kindererziehungszeiten und

    Dem stehe der Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 6.3.2017 - 1 BvR 2740/16 - (FamRZ 2017, 841 ) nicht entgegen, der eine Konstellation mit ausschließlicher Erziehung im Ausland betroffen habe.

    Zudem weist die Klägerin selbst darauf hin, dass auch nach der Rechtsprechung des BVerfG grundsätzlich nur die Kindererziehung im Inland rentenrechtlich relevant ist und der gewöhnliche Aufenthalt einer Person im jeweiligen Staatsgebiet systemgerechter Anknüpfungspunkt für die Einbeziehung in nationale Sozialversicherungssysteme ist (BVerfG Beschluss vom 6.3.2017 - 1 BvR 2740/16 - FamRZ 2017, 841 , juris RdNr 3; vgl zuvor bereits BVerfG Beschluss vom 2.7.1998 - 1 BvR 810/90 - NZS 1998, 518 ) .

  • LSG Bayern, 26.04.2017 - L 19 R 436/15

    Persönliche Entgeltpunkte - Kindererziehungszeiten

    Deshalb sei nur kurz ergänzend auf Folgendes hingewiesen: Das BVerfG hat seine diesbezügliche, die geltende Gesetzeslage unbeanstandet lassende Rechtsprechung mit Nichtannahmebeschluss vom 06.03.2017 bestätigt (Az. 1 BvR 2740/16 - nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2021 - L 21 R 548/19

    Vormerkung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung für

    Im Übrigen ist jedoch der Ausschluss der Anerkennung der Zeiten der Erziehung der Kinder als Pflichtbeitragszeiten nach deutschem Verfassungsrecht nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2.7.1998, Az 1 BvR 810/90; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 6.3.2017, Az 1 BvR 2740/16; BSG, Urteil vom 16.6.1994, Az 13 RJ 31/93).
  • LSG Thüringen, 27.06.2022 - L 12 R 829/19

    Berücksichtigung von in Bulgarien zurückgelegten Kindererziehungszeiten in der

    Nur wer sich noch im sozialen Verantwortungsbereich der Bundesrepublik Deutschland aufhält, soll auch im Falle der Kindererziehung abgesichert sein (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 6. März 2017 - 1 BvR 2740/16).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 14.12.2022 - L 4 R 187/21
    Der gewöhnliche Aufenthalt einer Person im jeweiligen Staatsgebiet ist systemgerechter Anknüpfungspunkt für die mitgliedschaftliche Einbeziehung in nationale Sicherungssysteme (BVerfG, Beschluss vom 06.03.2017 - 1 BvR 2740/16 -, juris, Rn. 3).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2023 - L 18 R 227/19
    Der gewöhnliche Aufenthalt einer Person im jeweiligen Staatsgebiet ist systemgerechter Anknüpfungspunkt für die mitgliedschaftliche Einbeziehung in nationale Sicherungssysteme (BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 06.03.2017 - 1 BvR 2740/16 - juris Rdn. 3) .
  • BSG, 03.08.2022 - B 5 R 70/22 B

    Zuschlag zu einer Altersrente wegen Zeiten der Kindererziehung; Grundsatzrüge im

  • SG Altenburg, 21.05.2019 - S 2 R 365/19
  • BSG, 04.07.2017 - B 5 R 311/16 B

    Altersrente für schwerbehinderte Menschen; Grundsatzrüge; Nicht mehr

  • SG Wiesbaden, 10.08.2017 - S 11 R 268/15
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht